Seit 1998 betreut die Kanzlei Flick Wirtschaftsunternehmen, Gewerbetreibende sowie Programmierer, Autoren und Künstler in allen Fragen des Multimedia- und IT-Rechts. Nachdem wir bereits Mandate zu den Anfängen des Multimediarechtes betreut haben, können wir mittlerweile auf eine lange Erfahrung -sowohl bei der technologiebezogenen Sachverhaltserfassung als auch bei der Bewertung der Rechtsprechung und Rechtsfortbildung zurückgreifen. Rechtsanwalt Flick ist Fachanwalt für IT-Recht.