Die Kanzlei, vor über 30 Jahren von Rechtsanwalt Wilhelm Rosebrock gegründet, leistet qualifizierte Rechtsberatung und Prozeßvertretung vor allen deutschen Amts- und Landgerichten sowie den Oberlandesgerichten. Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind dabei - neben den allgemeinen Bereichen des Zivilrechts - insbesondere Fragen im Zusammenhang mit dem Kaufen, Vermieten, Vermakeln und Bebauen von Grundstücken sowie die angrenzenden Rechtsgebiete.