Kommen Sie nach einem Autounfall zu Ihrem Recht. Als Sachverständiger Kraftfahrzeugwesen mit über 15 Jahren Erfahrung bin ich Ihr Partner in Hamburg für Gutachten betreffend Ihr Fahrzeug. Denken Sie daran, dass Ihnen schon ab einer Schadenshöhe von 750 Euro ein Schadensgutachten auf Kosten der gegnerischen Versicherung zusteht. Auch wenn die Begutachtung eine geringere Summe feststellen sollte, muss die Versicherung für den dann zu erstellenden Kostenvoranschlag aufkommen. Machen Sie also als unverschuldet Geschädigter von diesem Recht Gebrauch und riskieren Sie keine ungerechtfertigten Verluste.